Gedanken zur Beteiligung von Schüler:innen

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In der UN-Kinderrechtskonvention steht in Artikel 12 (Berücksichtigung des Kindeswillen), dass die Vertragsstaaten dem Kind zusichern, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.”

In der Landesverfassung BW, Artikel 21, Absatz 1 steht: „Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.“ 

Im Schulgesetz BW, § 62 Absatz 1 – 3 steht : “Die Schülermitverantwortung dient … der Erziehung der Schüler zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Die Schüler haben … die Möglichkeit, … selbst gewählte … Aufgaben zu übernehmen. Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten … zu unterstützen.” und im Schulgesetz BW, § 66 Absatz 2 steht zudem: “Der Schulleiter unterrichtet den Schülerrat über Angelegenheiten, die für die SMV von allgemeiner Bedeutung sind.” 

Die KMK stellt in ihrem Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule in der Fassung vom 11.10.2018 fest: „Partizipation, Selbstverantwortung, Selbstvertrauen, Selbstwirksamkeit und Teilhabe müssen früh und in möglichst allen Lebenszusammenhängen erlernt und erfahren werden – auch und gerade in Familie und Schule. Partizipation ist daher ein wesentlicher Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Kinder und Jugendliche haben das Recht sich zu informieren, sich um ihre eigenen und gemeinwohlorientierten Angelegenheiten zu kümmern und die Weiterentwicklung auch ihrer Schule und Lebenswelt verantwortlich mitzugestalten.“

Die KMK sieht bei der Schule besondere Aufgaben, so unter Anderem die „systematische Verankerung einer Anerkennungs-, Beteiligungs- und Feed- back-Kultur im Rahmen schulischer Qualitätsentwicklung, Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an schulinterner Evaluation, auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten, beispielsweise im Ganztag (..).“ 

Und in der Realität in den Schulen? 

In vielen Schulen sind die Schülervertretungen oftmals die Party-, Valentinstag- und Nikolausüberraschungsorganisierenden. Das ist aber keinesfalls genug! 

Die Schule hat die Aufgabe, das Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler zu stärken, damit sie eigene Stärke und Selbstwirksamkeit erfahren, Selbstbestimmung und Zivilcourage entwickeln und lernen, unabhängig von Kollektiven zu argumentieren und zu handeln (..) (vgl.)

Ich wünsche mir konkrete Festlegungen in Schulcurricula, in denen genau definiert ist wie die Schüler:innenvertretung beteiligt wird, dass sie immer, wenn sie mitwirken könnte auch mitwirken kann und sie an der Evaluation beteiligt wird. Dies ist ein Aushandlungsprozess aller Beteiligten, also der Schulleitung, des Kollegium und der Schülerschaft, beziehungsweise deren gewählte Vertretung. In aller notwendigen Konsequenz betrifft diese Haltung und Zielformulierung das gesamte Schulleben. Die Mitwirkung und Evaluation des Unterricht mit Schüler:innen erfordert ein open mindset und eine positive Fehlerkultur – auf allen Ebenen. 

Wir sind noch auf einem langen Weg, wenn wir Beteiligungs- und Feedbackkultur systematisch verankern wollen. Aushandlungsprozesse sind mühsam, anstrengend und brauchen Zeit. Sie sind zugleich aber ein intensives und wichtiges demokratisches Lernfeld – für alle am Schulleben Beteiligten. Lasst es uns anpacken. Gerade auch als Ergebnis all unserer Erfahrungen aus der Corona-Pandemie.

Ihr nennt uns die Zukunft, aber wir sind auch die Gegenwart.

Schlusssatz der Erklärung des Weltkindergipfel 2002 (entnommen „Junge Menschen und ihre Rechte in Schulen“, Roland Roth, Baustein 10, Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, Februar 2021

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