„Klassensprecher:in pass auf“

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Besonders in der Grundschule, aber auch in der Sekundarstufe 1, ist der Anspruch von Lehrer:innen an die Klassensprecher:innen formuliert, die/der Klassensprecher:in sei zuständig für das Aufpassen, sollte die Lehrkraft einmal weg sein, Striche machen für diejenigen, die sich dann nicht anständig verhalten.

Diese Erwartungen sind nicht nur falsch, pädagogisch äußerst fragwürdig und entsprechen nicht den Aufgaben von gewählten Klassenvertreter:innen, sie erzeugen bei den Schüler:innen auch Angst und bringen sie in eine sehr schwierige Position innerhalb der Klasse und der peergroup.

Klassensprecher:innen sind mitnichten „Hilfslehrer:innen“, sie sind zuständig für die Vetretung der Interessen der Schüler:innen der Klasse, sie geben Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler:innen oder der ganzen Klasse an Lehrer:innen, Schulleiter:innen oder Elternvertreter:innen weiter und tragen Beschwerden und Kritik den Lehrer:innen oder der/dem Schulleiter:in vor. Die Klassensprecher:innen unterstützen einzelne Schüler:innen der Wahrnehmung ihrer Rechte sie/er kann bei Streit unter Schülern und bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer:in vermitteln und die Klassensprecher:innen leiten die Klassenschülerversammlung. Sie nehmen an den Sitzungen des Schülerrates teil und informieren die Klasse darüber, sie wirken bei Aufgaben mit, die der Schülerrat sich selber stellt und können zu geeigneten Punkten zu Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen werden.

Klassensprecher:innen haben also jede Menge Aufgaben kraft ihres Amtes. „Hilfslehrer:in“ zu sein und die Klasse zu überwachen und sogar zu sanktionieren, das gehört nicht zu ihrem Amt.

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