Mythos Bildungsgerechtigkeit

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Die Situation in der Pandemie verstärkt die vorhandenen Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft und macht sie zugleich noch deutlicher sichtbar. Kinder aus prekären familiären Situationen, die zum Beispiel vom Jugendamt betreut werden und aktuell aufgrund der Infektionsgefahr nicht besucht werden können, sind aus dem Blick. Schüler_innen, die aufgrund verschiedenster Problemstellungen auf kein oder nur auf ein (altes und nicht funktionierendes) Endgerät zugreifen können und/oder einen schlechten Internetzugang haben, sind abgehängt und werden von den schulischen Bemühungen nicht erreicht. Es sind die Schüler_innen, die schon zuvor benachteiligt waren und in schwierigen Lebenssituationen aufwachsen.

In seinem Buch „Mythos Bildung“ beschreibt Aladin El-Mafaalani sehr gut, dass allein das erbringen der gleichen Leistung für Kinder aus das theoretische Potential als höher einzuschätzen ist als bei Kindern aus der Mittelschicht. Und er beschreibt und begründet zudem sehr deutlich, dass Unterrichtsqualität und Unterrichtsformen für benachteiligte Schüler*innen viel entscheidender ist als für Privilegierte. (S. 164, Mythos Bildung)

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt das Armutsrisiko von Kindern in Deutschland bei 14,6 Prozent (EU­SILC, Einkom­mensjahr 2014). Die Tafel Deutschland führt hierzu aus, dass in Deutschland 20,1 Prozent der unter 18-Jährigen von Armut bedroht sind. Über 15 Prozent aller Kinder und Jugendlichen sind von Einkommensarmut betroffen. Sie leben in Familien, die mit weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens auskommen müssen oder staatliche Grundsicherung beziehen, so sagen es Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. (https://www.tafel.de/themen/armut/kinderarmut/)

Die deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. merkt in ihrer aktuellen Stellungnahme an, dass die Jugendämter ihre Wächterfunktion nicht mehr wahrnehmen können. Sie prangert auch an, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien keine adäquate Lernumgebung und Unterstützung haben. Auch fehle die Möglichkeit der Teilnahme am digitalen Unterricht.

Neben der notwendigen Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen durch die Jugendämter ist es dringend geboten die digitale Infrastruktur als Grundrecht zu verstehen. Das Zuhause wird auf längere Sicht ein wichtiger Lernraum für die Kinder und Jugendlichen sein.

Daher ist es sehr wichtig im Kampf gegen die Ungerechtigkeit im Bildungssystem neben den dazu notwendigen noch zu vermittelnden Kompetenzen die Ausstattung von Schüler*innen mit Kulturzugangsgeräten zu gewährleisten ebenso wie die allgemeine zur Verfügungstellung des Internetzugang.

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